Trennung / Scheidung

sprache_abstieg

Wenn im Beziehungshaus die Liebe des Paares zerbricht, werden die juristischen Handwerker bestellt: Fachanwälte für Familienrecht. Der Gesetzgeber gibt Regeln für den Fall vor, der eigentlich doch nicht passieren sollte. Die Anwälte öffnen ihren juristischen „Werkzeugkoffer“. Es befinden sich darin u. a. Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, „Düsseldorfer Tabelle“, Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Scheidungskosten, Familiengericht.

Es gibt natürlich ausweglose Situationen, in denen nur Fachanwälte und das „Familiengericht“ versuchen können, zwischen hoch zerstrittenen Paaren „Gerechtigkeit“ walten zu lassen. Nachteile für einen der Partner oder die Kinder sollen auf juristischem Wege möglichst gemindert werden.

Mein beraterisches Selbstverständnis bei Trennungs-/ Scheidungsberatung:

  • Respekt, Achtung, Versöhnung oder ein Neubeginn ist nicht „einklagbar“.
  • Die Liebe beenden oder neu entfachen kann nur das Paar selbst.
  • Kein Jugendamt, kein Richter, Anwalt oder Eheberater kann das bewirken.
  • Es gibt keine „Lösch-Taste“ für Ihre Paar- und Eltern-Geschichte.
  • Als „Mama und Papa“ bleiben Sie verantwortlich für Ihre Kinder.
  • Auch bei Trennung / Scheidung sind Sie deshalb immer miteinander „verbunden“.
  • Die Gespräche sind „ergebnisoffen“. Sie entscheiden eigenverantwortlich.
  • Eigene Anteile bei Trennung / Scheidung wahrnehmen und aussprechen.
  • Wertschätzung und Dank für die gemeinsame Zeit beim Abschied ermöglichen.

Bei juristischen Fragen bin ich mit Fachanwälten gut vernetzt.